Zunächst solltest du prüfen, ob du möglicherweise über die private Haftpflichtversicherung deiner Eltern mitversichert bist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn du unverheiratet bist, noch bei deinen Eltern wohnst und dich zudem im Erststudium bzw. in der ersten Berufsausbildung befindest. Wenn diese Faktoren nicht mehr gegeben sind, solltest du dich selbst versichern. Denn anders als der Name vermuten lässt, ist die private Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Dennoch sollte diese JEDER haben, um sich finanziell abgesichert wissen zu können. Denn nach Gesetzeslage ist es vorgesehen, dass geschädigte Personen ein Recht auf Schadensersatz in voller Höhe haben. Egal, ob es sich hierbei um eine versehentlich zerbrochene Brille oder um einen Unfallschaden mit verletzten Personen handelt.
Die Versicherungsgesellschaft leistet im Schadenfall maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sollte ein Schaden die Versicherungssumme übersteigen, musst du für die noch ausstehenden Forderungen selbst aufkommen. Dieses Risiko kannst du minimieren, indem du eine hohe Versicherungssumme wählst.
der mir die Tür öffnet?
In der Haftpflicht werden Schäden bezahlt, die du einem anderen zufügst. Wenn du deinen eigenen Schlüssel verlierst, wird dies nicht übernommen. Dies ist allerdings als Zusatzoption in Hausratversicherungen versicherbar.
Fügt dir eine andere Person einen Schaden zu und kann der Schadensersatzforderung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht nachkommen, übernimmt die eigene Versicherung während der Vertragslaufzeit die Entschädigung.
Mit dem Erhalt deiner Versicherungsunterlagen, beziehungsweise der Annahmebestätigung seitens des Versicherers bist du versichert. Frühestens jedoch ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Wartezeiten existieren bei der privaten Haftpflicht nicht.
Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Personenschäden: wenn du eine andere Person verletzt oder anderweitig gesundheitlich schädigst; für Sachschäden: wenn du Gegenstände anderer Personen beschädigst oder zerstörst und für Vermögensschäden: finanzielle Schäden bei anderen Personen, auf.
Nach unserem Gesetz ist es geregelt, dass du für Schäden, welche du anderen Personen zufügst, aufkommen bzw. haften musst. Nachlesen kannst du dies im Bürgerlichen Gesetzbuch §823. Große Schäden können bis in die Millionenhöhe einhergehen. Daher ist es ratsam -also keine Pflicht- eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. So bist du zumindest vor den finanziellen Folgen geschützt.
Eine Private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Schäden, welche einem teuer zu stehen kommen und im schlimmsten Fall in die Millionen gehen. Weil man im Schadenfall bis zur vollen Höhe haftet, sollte die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, so hoch wie möglich zu gewählt werden. Stiftung Warentest empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil an Kosten, welcher im Schadenfall von dir selbst übernommen wird. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer wird der Beitrag. Da dich eine private Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen eines größeren Schadens schützt, ist die Selbstbeteiligung im Vergleich geringfügig. Andererseits sind die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung im Vergleich zu anderen Versicherungssparten überschaubar, so dass du dir überlegen kannst, ob eine Selbstbeteiligung für dich sinnvoll ist.
Die private Haftpflichtversicherung umfasst Haftungsrisiken aus deinem Privatleben. Hierzu gehören beispielsweise von dir verursachte Schäden im Straßenverkehr als Radfahrer oder Fußgänger. Schäden, welche beim Sport passieren können; Schäden, welche durch deine Haustiere (kleine, zahme Haustiere) entstehen; Schäden, welche von dir als Mieter verursacht werden können oder auch Schäden, welche durch den Verlust von Schlüsseln (private oder berufliche Schlüssel) entstehen können. Ferngesteuerte Fluggeräte wie Drohnen können mitversichert werden.
Manche Risiken müssen durch einen separaten Versicherungsschutz versichert werden. Hierzu gehören beispielsweise Schäden, welche im Beruf oder im Zuge deiner gewerblichen Tätigkeit entstehen. Auch Schäden, welche durch die Nutzung deines Kfz-, Wasser- oder Luftfahrzeugs entstehen, sind nicht mitversichert. Eigenschäden oder vorsätzlich verursachte Schäden fallen ebenso aus dem Versicherungsschutz.
Es ist wichtig, dass du im Antrag zur Privathaftpflichtversicherung wahrheitsgetreue Angaben machst. Schadensfälle sind unverzüglich anzuzeigen. Zudem bist du verpflichtet Schäden, wenn dies möglich ist, abzuwenden oder zu mindern. Ist ein Schadenfall eingetreten muss der Schadenbericht der Wahrheit entsprechend erfolgen. Wenn du aufgefordert wirst, besonders gefahrendrohende Umstände zu beseitigen, musst du dem Folge leisten. Ansonsten ist die rechtzeitige Beitragszahlung für den Versicherungsschutz verpflichtend.
Für viele Studierende eröffnet sich die Möglichkeit, ein Auslandssemester zu absolvieren. Doch was bedeutet der Wechsel an eine ausländische Universität für den Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung? Innerhalb der Europäischen Union bleibt der Schutz in der Regel bestehen. Auf Länder außerhalb der EU kann sich die Absicherung eventuell gar nicht erstrecken oder aber nur für eine begrenzte Zeit Gültigkeit haben. Unabhängig davon, ob ein Semester im europäischen oder nicht-europäischen Ausland ansteht, eine Anfrage beim Versicherer schafft Klarheit und bewahrt vor unliebsamen Überraschungen.
Was definieren die Versicherer als Erststudium?
In der Regel erstreckt sich der Versicherungsschutz über die Familienhaftpflicht nur auf das Erststudium oder die erste Ausbildung im Anschluss an die Schulzeit. Wer einen Bachelor- Studiengang erfolgreich absolviert hat, kann ein abgeschlossenes Studium vorweisen. Folgt direkt im Anschluss ein Masterstudium, so wird dieses allgemein noch als Erststudium gewertet. Auch Studenten, die sich vor Abschluss des Studiums umorientieren und das Studienfach wechseln, erfüllen die Kriterien und können familienversichert bleiben. Dies gilt außerdem für alle, die zuerst eine Berufsausbildung abschließen und unmittelbar danach ein Studium aufnehmen. Als Erststudium zählt des Weiteren, wenn der Bundesfreiwilligendienst oder ein soziales beziehungsweise ökologisches Jahr vor den Beginn des Studiums gelegt wird. Wer sein Bachelor- oder Masterzeugnis in der Hand hält (z. B. als Physiker) und sich dann entscheidet, einen weiteren Studiengang zu belegen (z. B. im Fachbereich Anglistik), der befindet sich ganz klar und eindeutig im Zweitstudium.
Für Studierende, die während des Studiums noch bei ihren Eltern wohnen, greift der Versicherungsschutz über die Familienhaftpflicht, wenn alle anderen relevanten Bedingungen erfüllt sind auf jeden Fall. Bist du bereits bei deinen Eltern ausgezogen und wohnst allein, ist dies hinsichtlich des Versicherungsschutzes bei den meisten aktuellen Tarifen irrelevant. Bei älteren Verträgen sollte aber genauerer nachgesehen werden.
Einige Versicherer sehen eine Altersgrenze für die Mitversicherung von Kindern über die Familienhaftpflichtversicherung vor. So endet der Versicherungsschutz automatisch, zumeist mit Vollendung des 25. oder 30. Lebensjahres. Spätestens dann ist es ratsam eine eigene private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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