Ratgeber | Braucht man eine Versicherung für Drohnen?

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Braucht man eine Versicherung für Drohnen?

Dieses Summen – ist da etwa ein Bienenschwarm im Anflug? Nein, nur eine der neuen Drohnen, die sowohl bei Privatpersonen als auch im Gewerbe immer beliebter werden. Kein Wunder, schließlich lassen sie sich in vielen Bereich einsetzen, u.a. in der Landwirtschaft, bei Polizeieinsätzen, im Militär oder für journalistische Beiträge, ganz zu schweigen von privaten Aufnahmen, beispielsweise im Urlaub. Allerdings hört man immer öfter von Unfällen oder Schäden, die durch Drohnen verursacht wurden. Wie sieht es in solchen Fällen versicherungstechnisch aus?

Was ist eine Drohne?

Widmen wir uns vorab kurz den Basics: Bei einer Drohne handelt es sich um ein unbemanntes Flugobjekt, das entweder autonom fliegt oder per Fernbedienung gesteuert wird. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Gewichtsklassen und Modellen, wobei hinsichtlich der Benennung besonderes Augenmerk auf der Zahl der Propeller liegt: So gibt es Quadrocopter, Hexacopter, Octocopter etc.

Allgemeine Regeln für Drohnenbesitzer

Folgende Richtlinien müssen von allen Drohnennutzern beachtet werden:

  • Plakette: Seit dem 1. Oktober 2017 müssen alle unbemannten Flugobjekte mit einer feuerfesten Plakette ausgestattet sein, die Rückschlüsse auf Namen und Adresse des Besitzers zulässt. Wenn du eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm besitzt, darfst du diese ab dem 1. Oktober nur noch mit einem entsprechenden Kenntnisnachweis fliegen.
  • Allgemeine Erlaubnis: Für den Einsatz von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als fünf Kilogramm brauchst du keine behördliche Erlaubnis.
  • Sondererlaubnis: Für den Einsatz von Drohnen mit einem Gewicht über fünf Kilogramm musst du als Drohnenbesitzer eine gesonderte Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde einholen.
  • Flug­verbots­zonen: In der Nähe eines Flughafens oder Hubschrauberlandeplatzes darfst du in den meisten Fällen nicht mit deiner Drohne fliegen. 
  • Fotografieren mit Drohnen: Heimliche Fotos von der Nachbarin machen? Das geht gar nicht – fotografiert wird grundsätzlich nur mit Einverständnis der abgelichteten Personen; ohne Erlaubnis dürfen auch keine Bilder veröffentlicht werden.
  • Flughöhe: Höher als 100 Meter darfst du mit deiner Drohne nicht fliegen, eine Ausnahme gilt auf Modellflugplätzen.
  • Sichtweite: Wiegt deine Drohne unter fünf Kilogramm, darfst du sie nur auf Sichtweite steuern.
  • Haft­pflicht­versicherung: Noch vor dem ersten Flugstart musst du eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Drohnenversicherung – das musst du beachten

Du siehst, die im Titel gestellte Frage nach der Notwendigkeit einer Drohnenversicherung besteht – und das in Deutschland seit 2005, unabhängig davon, ob du die Drohne als Privatperson oder für gewerbliche Tätigkeiten nutzt. Als Besitzer der Drohne musst du für alle Schäden, die durch sie entstehen, haften, sei es ein zerbrochenes Fenster oder eine körperliche Verletzung. Je nach Schweregrad steigen in solchen Fällen die Kosten schnell ins Unermessliche.

Drohnenversicherung für Privatpersonen

Nutzt du deine Drohne privat, reicht normalerweise eine private Haftpflichtversicherung vollkommen aus. Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden sind damit, je nachdem, was dein Tarif alles umfasst, abgedeckt. Allerdings spielen das Gewicht und der Antrieb deiner Drohne eine wichtige Rolle hinsichtlich des Versicherungsschutzes.

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Drohnenversicherung für gewerbliche Nutzung

Lässt du deine Drohne hingegen zu gewerblichen Zwecken fliegen, reicht eine private Haftpflichtversicherung nicht aus: Du musst zusätzlich eine separate Drohnenhaftpflichtversicherung abschließen.

Bevor du also deine Drohne auf Erkundungstour schickst, solltest du dich genau informieren, was erlaubt ist und was nicht. Außerdem musst du über einen guten Versicherungsschutz verfügen, sonst bleibst du eventuell schnell auf einem großen Berg Kosten sitzen.

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