Leistungen | Mietsachschäden

Mietsachschäden

Was sind Mietsachschäden?

Der Duschkopf ist dir aus der Hand gefallen und hat ein Stück vom Badewannenrand abgeschlagen. Was jetzt? Musst du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen oder übernimmt das die Privathaftpflicht, die du zum Glück abgeschlossen hast? Wir verraten es dir in unserem Versicherungsartikel.

Was fällt alles unter Mietsachschäden?

Wenn du eine Wohnung mietest, so nicht nur dessen vier Wände, sondern auch jedwedes festverbautes Inventar, das sich darin befindet. Dieses ist, ebenso wie die Wohnung an sich, nach wie vor Eigentum des Vermieters und wird dir bis zum Ende deines Mietvertrags lediglich zur Verfügung gestellt. Dazu gehören unter anderem Türen, Fenster, Wände, Böden, Waschbecken, Badewannen, Duschkabinen, Toiletten oder Einbauschränke. Solltest du etwas davon beschädigen, so musst du für den Sachschaden aufkommen. In diesem Fall kommt dann deine Privathaftpflichtversicherung ins Spiel.

Worauf gilt es hinsichtlich der Privathaftpflicht in Sachen Mietsachschäden zu achten?

Im Allgemeinen übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten für beschädigte Mietsachen. Allerdings gibt es dabei einige Punkte zu beachten:

  1. Die Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme ist entscheidend, denn sollte es zu einem sehr großen Schaden kommen – beispielsweise einem Brand –, dann ist es durchaus möglich, dass die Kosten die festgelegte Versicherungssumme übersteigen und du den Rest selbst zahlen musst. Setz also lieber nicht zu niedrig an! Als Faustregel gelten 2.500 Euro pro Quadratmeter.
  2. Selbstbeteiligung: Achte bei Vertragsabschluss auch darauf, ob dieser eine Selbstbeteiligung enthält oder nicht.
  3. Allmählichkeitsschäden: Ein Schaden entsteht nicht immer auf Anhieb – ein Wasserrohrbruch kann zum Beispiel erst Wochen später zu einem sichtbaren Schaden führen. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Allmählichkeitssachschaden; unter den Begriff fällt jede Art von Schaden, die durch Temperatur, Rauch, Ruß, Staub oder Wasser entsteht. Nicht immer sind Allmählichkeitssachschäden in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, deshalb solltest du unbedingt prüfen, ob diese von deiner Police abgedeckt werden.

Nicht alle Arten von Mietsachschäden werden von der normalen Privathaftpflicht übernommen. Manche Risiken betreffen nur bestimmte Mietergruppen, die dann zusätzlich spezielle Haftpflichtversicherungen benötigen.

  1. Möblierte Wohnung: Hast du dich für eine bereits möblierte Wohnung samt Küchenausstattung entschieden, so sind diese manchmal nicht durch die Privathaftpflicht abgesichert, das hängt vom jeweiligen Anbieter bzw. Tarif ab. 
  2. Warmwasser- und Heizungsanlage: Auch diese ist meist nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.
  3. Glas: Fenster jeglicher Art oder anderweitige Glasgegenstände sind ebenfalls von der Privathaftpflicht ausgeschlossen; um sie zu schützen, benötigst du eine Hausratversicherung mit einer entsprechenden Klausel für eine Glasbruchversicherung.
  4. Tierhaltung: Hast du einen Hund, der eine Mietsache beschädigt, so sind die Kosten in der Regel durch die Tierhalterhaftpflicht gedeckt; prüfe jedoch die Klauseln genau, denn nicht jede Versicherung deckt Mietsachschäden automatisch ab. Für zahmere Haustiere, unter die auch Katzen fallen, benötigst du keine gesonderte Versicherung, da diese durch die Privathaftpflicht abgesichert sind.

Übrigens: Verschleißschäden wie Verfärbungen, feine Risse oder Abrieb stellen keine Mietsachschäden dar. Durch die Miete werden die Kosten dafür bereits abgedeckt.

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